Über uns

Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Aufsicht über die Haushaltsführung des Kantons. Sie nimmt die Aufgabe einer Verwaltungskontrolle wahr, indem sie das staatliche Handeln auf seine Wirksamkeit und Effizienz überprüft. Sie ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons und unterstützt den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege, den Regierungsrat, das Appellationsgericht und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Ausübung der Dienstaufsicht über die Verwaltungen.

Die Finanzkontrolle ist organisatorisch dem Büro des Grossen Rats zugeordnet. Sie ist fachlich unabhängig und selbständig. Sie ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung und Gesetz verpflichtet. Niemand ist befugt, der Finanzkontrolle Kontrollen zu untersagen.

Team

Das Team der Finanzkontrolle besteht aus Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen, insbesondere aus dem Finanzbereich, Informatik, Bau und Evaluation.

Aufgaben

Die Finanzkontrolle ist zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushaltes des Kantons Basel-Stadt. Es können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilt werden, und sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beigezogen werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Finanzkontrolle führt ihre Tätigkeiten nach den Bestimmungen des Gesetzes und nach anerkannten Prüfungsgrundsätzen durch.

Partner und Institutionen

Neben den, der Finanzaufsicht unterliegenden Einheiten pflegt die Finanzkontrolle einen regen Austausch mit einem weitreichenden Netzwerk von verschiedenen Partnern und Institutionen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Aufsichtstätigkeit stetig verbessert werden kann.